Allgemeines

Skilanglauf

Verpflegung

Bei Strecken bis zu 15 km Länge ist eine Verpflegungsstelle beim Start und Ziel eingerichtet, bei 30 km sind zwei und bei 50 km vier offizielle Verpflegungsstellen zugelassen, an denen die Läufer sich ohne wesentlichen Zeit- und Rhythmusverlust verpflegen können, aber nicht müssen.

Das Mitführen von Verpflegung und weitere Verpflegungsstellen sind nicht zugelassen.

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