Extrem-Skisportarten

Weißer Schuss

Regelwerk

Das folgende Regelwerk zeigt zugleich den Verlauf dieses extremen Abfahrtsrennens für „Jedermann".

  1. Der Weisse Schuss der Alpenarena Flims – Laax – Falera ist eine alpine Volks-Abfahrt mit Start auf La Siala (2.810 m üNN) und Ziel in Flims Dorf (1.090 ). Die Länge der Strecke beträgt 12 km.
  2. Die Streckenführung verläuft von La Siala – Ofenpiste – Grauberg nach Flims. Sie entspricht der markierten Piste. Abweichungen dieser Streckenführung können vom OK vorgenommen werden. Ein rennmäßiges Training ist verboten. Nichtbeachtung dieser Anordnung hat die Disqualifikation zur Folge.
  3. Das Passieren der Kontrolltore (rot) ist verbindlich. Es werden Kontrolltore (rot) und Richttore (blau) gesteckt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Strecke nur teilweise abgesperrt ist.
  4. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen und auf Sicht zu fahren. Im übrigen gelten die allgemeinen FIS-Regeln, insbesondere FIS-Regel Nr.2 (Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise). Den Anweisungen der Streckenposten mit den gelb/schwarz-karierten Flaggen ist strikte Folge zu leisten.
  5. Das Überqueren von Lifttrassées außerhalb der markierten Streckenführung ist untersagt, da die Skilifte in Betrieb sind. Für Unfälle, die sich abseits der offiziellen Streckenführung ereignen, lehnt der Veranstalter jede Haftung ab.
  6. Ein Ski/ Boardwechsel während des Rennens ist nicht gestattet.
  7. Jede Hilfe durch Dritte ist untersagt.
  8. Die persönliche Unfallversicherung ist obligatorisch.
  9. Fahrer, die nicht oder verspätet am Start erscheinen, haben kein Anrecht auf Rückerstattung des Nenngeldes. Für Fahrer, die unter falschem Namen starten, besteht kein Versicherungsschutz und kein Anrecht auf Auszeichnung.
  10. Für das rechtzeitige Erscheinen am Start ist jeder Fahrer selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer soll 15 Minuten vor seiner Startzeit im Startraum bereitstehen.
  11. Folgende Fahrer werden disqualifiziert: Frühstarter, SKWAL-Fahrer (hä??), Fahrer, die zur Startzeit nicht anwesend sind, Fahrer, die nicht den offiziellen Kurs fahren, Fahrer, die rennmäßig trainieren und nicht auf Sicht fahren oder ihre Fahrweise nicht den Verhältnissen anpassen, Fahrer, welche das Ziel ohne Startnummer oder Helm (Helmobligatorium) erreichen, Fahrer, die grob fahrlässig die Anweisungen der Funktionäre missachten.
  12. Die Anzahl der Teilnehmer ist limitiert. Die Startreihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Anmeldeformulare mit Zahlungsbestätigung.
  13. Die Volksabfahrt wird in folgenden Kategorien ausgetragen und klassiert:
    – Einzel Ski/ Snowboard Kat. 1, 2, 4, 5, 6, 10, 11, 13, 14 (jeweils vier gleichzeitig Startende)
    – Gruppen Kat. 7, 8, 12.
    Gestartet wird in Gruppen von 4 bis 6 Personen. Gewertet werden jeweils die 4 Besten.
  14. Die Medaillen «Der Weisse Schuss der Alpenarena Flims – Laax – Falera » werden für das Gruppenrennen wie folgt abgegeben:
    Gold: 1. Kategorienrang
    Silber: 2. Kategorienrang
    Bronze: 3. Kategorienrang
    Die Spezialauszeichnung im Einzel-und Snowboardrennen wird wie folgt abgegeben:
    Gold 1. Kategorienrang, 8 Rangpunkte
    Silber 2. bis 25 % der Rangierten pro Kategorie, 4 Rangpunkte
    Bronze 25- bis 50 % der Rangierten pro Kategorie, 2 Rangpunkte
    ab 50 % der Rangierten pro Kategorie, 1 Rangpunkt.
  15. Die Rangpunkte werden jährlich kumuliert. Der aktuelle Stand wird jeweils mit der Rangliste versandt. Beim Erreichen von 24 Rangpunkten erhält der Teilnehmer eine Spezialauszeichnung mit Brillant. Die Erinnerungs-Abzeichen werden am Ziel abgegeben. Die Ranglisten und Spezialauszeichnungen werden per Post versandt.Zuwiderhandlungen von Teilnehmern gegen dieses Reglement haben deren Disqualifikation zur Folge.
  16. Von der Jury getroffene Entscheide sind verbindlich und nicht anfechtbar.
  17. Proteste sind bis spätestens 30 Minuten nach Zieldurchfahrt des letzten Teilnehmers schriftlich und gegen Entrichtung eines Depots von Fr. 50,– an die Rennleitung am Zielgelände zu richten. Für Protestmeldungen sind die offiziellen Formulare (bei der Rennleitung erhältlich) zu verwenden.
  18. Mit der schriftlichen Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer das Reglement und die Ausschreibung vollumfänglich.
  19. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich am Ziel zurückzumelden, auch wenn er das Rennen nicht beendet.

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