Allgemeines

 

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Starter

Jedes Land konnte bis etwa 1990 bei den Männern maximal 12, bei den Frauen 8 Aktive zu den Olympischen Winterspielen nominieren. Bis zu vier Sportler je Land durften über 500, 1.000, 1.500 m und höchstens drei über 5.000 und 10.000 m bei den Männern sowie 3.000 m und 5.000 m bei den Frauen starten.

Seitdem gelten jedoch für die Teilnahme an Olympischen Winterspielen die Qualifikationsregeln über Welt-Cup-Rennen: zur Teilnahme ist qualifiziert, wer mindestens in einem WC‑Wettbewerb einen Platz unter den ersten Acht oder in zwei Rennen unter den ersten 15 belegt.

An Weltmeisterschaften und Olympischen Winterspielen dürfen nur Aktive aus der höchsten Leistungsstufe, der so genannten A‑Kategorie, welche es seit 1981 gibt, teilnehmen.

Für WM-Starter gilt: pro Disziplin die jeweils 14 Besten aus der WC-Serie (aber max. 3 Sportler je Land) plus die 10 Schnellsten der letzten Allround-WM, -EM, -Junioren-WM.

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