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Bobsport

Schlitten

Schlitten

Anfangs waren die Bauformen nicht reglementiert, die Bobs unterschieden sich von normalen Schlitten jedoch mindestens durch die Lenkbarkeit der Kufen. Bis 1930 waren auch Liegebobs zugelassen. Bis zu den Olympischen Winterspielen 1952 gab es keine Gewichtsbegrenzung für die Schlitten.

Ein erstes international gültiges Reglement wurde anlässlich der Olympischen Winterspiele 1932 in Lake Placid festgelegt, das der technischen Entwicklung jedoch immer wieder neu angepasst wurde (z.B. Begrenzung des Körpergewichts, Verkleidungen ...).

Etwa 1985/ 1986 wurden die noch heute gültigen Abmessungen für Bobschlitten festgelegt, die in der folgenden Tabelle zusammengestellt sind.

 

Parameter

Zweier

Vierer

Bemerkungen

Gewicht incl. Besatzung                 Männer   [kg]

                Frauen     [kg]

 

390

 

630

darf auch durch zusätzliche Gewichte erreicht werden, die fest mit dem Bob verbunden sein müssen

max. Länge              [cm]

270

380

 

Achsabstände         [cm]

169 +/- 3

213 +/- 3

Achsen durchgehend und aus einem Stück

Kufen                     [cm]

min 3,5 hoch

max. Abstand 270

min 4,0 hoch

max. Abstand 335

aus einem massiven Stahlstück; sind auswechselbar

Außer den K. dürfen keine weiteren senkrecht wirkenden Federelemente eingesetzt werden.

Seit 1988 ist die Anwendung von Gleitmitteln (Wachse) auf den K. erlaubt. – K.-Temperatur beim Start <= 4°C über einer im Freien aufgehängten Messkufe

Anzahl Einzelteile

1200

1500

siehe Bild 11 (Blick in das Innere) und großes Bild

Spurweite               [cm]

67

67

 

 

Das Skelett der Schlitten (Chassis) besteht aus Stahl mit einem Anteil von mehr als 50 % Eisen, es sind Fertigungstoleranzen von 0,1 bis 0,01 mm einzuhalten. Ein Bobschlitten ist bautechnisch quergeteilt, die beiden Teile heißen Vorder- und Hinterboot, sie dürfen bis zu 12 Grad gegeneinander geschwenkt werden und sind mittels eines Gelenkes verbunden.

Das Material für die Verkleidung der Schlitten ist nicht reglementiert, es darf jedoch nicht durchsichtig sein. Man versucht aber möglichst leichte und feste Werkstoffe zu verwenden, damit das Körpergewicht der Sportler etwas höher sein kann. Deshalb setzt man tw. Kohlefasern ein (1999).

Alle konstruktiven Elemente eines Bobschlittens, das sind Achsen, Steuermechanismen, Sitze usw. müssen von einer Jury oder einer Materialkommission leicht gecheckt werden können, Stichproben sind üblich.

Die Lenkung ermöglicht das Verdrehen der Vorder- gegen die Hinterachse. Zunächst benutzte man Handräder (noch bei den Olympischen Winterspielen 1936 war dies nicht reglementiert). Dann wurden nur noch Seilzüge zugelassen, die über eine Drehachse auf die vorderen Kufen wirken, die Seilzüge müssen komplett verkleidet sein (weitere ausführliche Details zur Lenkung hat die FIBT festgeschrieben). Die Len­kung wird durch Gewichtsverlagerung der Besatzung unterstützt.

Die Schubbügel müssen mit dem Chassis fest verbunden sein; nur der Bügel des Fahrers (auch Pilot genannt) darf eingeklappt oder versenkt werden. Alle Bügel sind in gleicher Höhe anzubringen.

Zum Abbremsen werden mechanische Bremsen vorgesehen, dies dürfen nur so genannte „Rechenbremsen“ sein, die der hinten sitzende Sportler, auch Bremser genannt, mit beiden Händen betätigt. Auch zu den Bremsen gibt es detaillierte Bauvorschriften.

Bei internationalen Wettbewerben darf keinerlei Elektronik im Bobschlitten verwendet werden.

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