Regeln Sommerbiathlon

 

Regeln für Sommerbiathlon

Gliederung Sommerbiathlon

8.0 Allgemeine Regeln

8.1 Wettkampfklassen

8.2 Wettbewerbe

8.3 Technische Besprechung

8.4 Betreuung

8.5 Durchführung von Wettkämpfen

8.5.2 Jurys

8.6 Technische Delegierte

8.7 Wettkampfanlagen

8.7.2 Laufstrecke

8.7.3 Schießstand

8.8 Scheiben

8.9 Ausrüstung

8.10 Training und Anschießen

8.11 Startbestimmungen

8.12 Startnummern

8.13 Laufbestimmungen

8.14 Schießbestimmungen

8.14.8 Sicherheitsbestimmungen

8.15 Austausch von Gerät, Reparaturen, Hilfeleistungen

8.16 Beschießen der Scheiben im Wettkampf

8.17 Zieleinlauf, Wettkampfzeit, Ergebnisse

8.18 Proteste

8.19 Disziplinarbestimmungen

Sommerbiathlon -3-

Teil 8

Regeln für Sommerbiathlon

8.0 Allgemein

In dieser Sportordnung sind die allgemein verbindlichen Bestimmungen

des Sommerbiathlon Sports, basierend auf den Regeln der

Internationalen Biathlon-Union (IBU) zusammengefaßt. Außerdem

gelten die allgemeinen Regeln SpO, Teil 0.

8.0.1 Definition

Sommerbiathlon ist ein internationaler Wettkampfsport der sich aus

Geländelauf sowie Gewehrschießen mit dem Kleinkalibergewehr oder

dem Luftgewehr zusammensetzt.

8.0.2 Wettkampf

Als Wettkampf wird der Zeitraum definiert, wenn der Biathlet den

Startkontrollraum betritt bis dahin, wenn er den Zielkontrollraum verläßt.

8.0.3 Training

Als Training gilt jede vorbereitende Tätigkeit auf dem Wettkampf, die

von Biathleten oder Betreuern auf der Wettkampfanlage

(Stadionbereich, Schießstand, Laufstrecke) während der im

Wettkampfprogramm als offizielles oder inoffizielles Training

bezeichneten Zeiträume durchgeführt wird.

8.1 Wettkampfklassen

Klassenbezeichnung Altersbereich Klassen-Nr.

Herren ab 21 10

Damen ab 21 11

Junioren 16 – 20 40

Juniorinnen 16 – 20 41

Junioren/Juniorinnen können sich vor Beginn des

Sportjahres für den Start in der Herren-/Damenklasse

entscheiden.

8.2 Wettbewerbe

8.2.1 Laufteil

Herren Kleinkaliber 6 km Sprintwettkampf

8 km Verfolgungswettkampf

3 x 6 km Staffelwettkampf

Luftgewehr 6 km Sprintwettkampf

8 km Verfolgungswettkampf

3 x 6 km Staffelwettkampf

Damen, Junioren, Kleinkaliber 4 km Sprintwettkampf

Juniorinnen 6 km Verfolgungswettkampf

3 x 4 km Staffelwettkampf

Luftgewehr 4 km Sprintwettkampf

6 km Verfolgungswettkampf

3 x 4 km Staffelwettkampf

8.2.2 Schießen

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Wettkampfklass

en

Streckenlänge / Wettkampfart

Kleinkaliber und Luftgewehr

Anschlag Schießeinlagen

6 km Sprintwettkampf L, S bei 2 und 4 km

8 km Verfolgungswettkampf L, L, S, S zwischen 1,5 und 6,5 km

Herren

3 x 6 km Staffelwettkampf L, S bei 2 und 4 km

4 km Sprintwettkampf L, S zwischen 1 und 3 km

6 km Verfolgungswettkampf L, L, S, S zwischen 1 und 5 km

Damen

Juniorinnen

Junioren 3 x 4 km Staffelwettkampf L, S zwischen 1 und 3 km

8.2.3 Auslosung

Die Biathleten oder Staffeln werden aus den Meldelisten im

Zufallsverfahren manuell oder mit Hilfe eines Computers ausgewählt

und erhalten aufgrund dieser Auslosung ihre Startnummern. Der Start

beginnt in aufsteigender numerischer Reihenfolge mit 1. (Die Auslosung

darf

– zumindest bei der Deutschen Meisterschaft – nicht früher als

24 Stunden und nicht später als 10 Stunden vor dem Start des

jeweiligen Wettkampfs erfolgen.)

Die Auslosung erfolgt durch die Jury.

8.2.3.1 Startnummern und Startzeiten im Verfolgungswettkampf

Für den Verfolgungswettkampf findet keine Auslosung statt. Die

Zuteilung der Startnummern und Startzeiten erfolgt auf der Grundlage

der Ergebnisse des Qualifikationswettkampfes.

8.2.3.2 Startpositionen beim Staffelstart

Die Startpositionen sind von links nach rechts in Laufrichtung numeriert.

Die Nummer 1 ist die linke Position, während sich die höchste Nummer

in der vorderen Startreihe rechts befindet. Die niedrigste Nummer in der

zweiten Startreihe befindet sich hinter der Nummer 1 usw.

8.3 Technische Besprechung

8.3.1 Bei jeder Biathlonveranstaltung muss eine Technische Besprechung

anberaumt werden. Den Vorsitz führt der Wettkampfleiter.

8.3.2 Die Technische Besprechung muss spätestens am Tag des offiziellen

Trainings stattfinden. Weitere Besprechungen können bei Bedarf

festgelegt werden.

8.3.3 Ort und Zeitpunkt für die Sitzungen sind mit der Einladung

bekanntzugeben.

Sommerbiathlon -5-

8.3.4 Teilnehmer an der Technischen Besprechung

ein Vertreter der teilnehmenden Verbände / Mannschaften

der offizielle Vertreter des DSB/Verbandes/Veranstalters

der Wettkampfleiter

die Leiter des Schießstandes, der Strecke, der Zeitnahme, der

Auswertung und der Ausrüstungskontrolle oder ihre Vertreter

alle Mitglieder der Jury

der Technische Delegierte

der offizielle Vertreter des Ausrichters

8.3.5 Tagesordnung für die Technische Besprechung

Begrüßung

Anwesenheitskontrolle der Vertreter der Verbände / Mannschaften

ggf. Ergänzung der Jury

Auslosung

Technische Einweisung in den ersten Wettkampf

Wetterbericht

Regelungen durch den Technischen Delegierten

Verschiedenes

ggf. Festlegung weiterer Besprechungen

nach Möglichkeit Verteilung der Startlisten und Startnummern am Ende

der Sitzung an die Verbände / Mannschaften

8.4 Betreuung

Nicht am Wettkampf teilnehmende Personen dürfen Biathleten während

eines Wettkampfes nicht in gegen den Gegner gerichteten unfairer

Weise unterstützen.

8.4.1 Schießstand

8.4.1.1 Jede Art von Betreuung auf dem Schießstand einschließlich eines 10 m

breiten Bereiches links und rechts der Schießbahn ist verboten.

8.4.1.2 Der Verbotsbereich auf dem Schießstand wird jeweils 10 m rechts und

links durch Linien oder andere sichtbare Markierungen gekennzeichnet.

8.4.1.3 Allgemeine Beifalls- oder Enttäuschungsbezeugungen sind davon

ausgenommen.

8.4.2 Laufstrecken

8.4.2.1 Schrittmachen, d.h. vor oder hinter dem Biathleten herzulaufen, ist nicht

zugelassen.

8.4.2.2 Um dem Biathleten Informationen über den Wettkampf zu geben oder

Getränke zu reichen ist es erlaubt bis zu 50 m neben dem Biathleten

herzulaufen. Dabei ist es verboten, den Biathleten so zu berühren, dass

dadurch seine Fortbewegung unterstützt wird, oder dass dabei andere

Biathleten behindert werden.

8.4.2.3 Ab 100 m vor und 100 m nach dem Schießstand bzw. dem

Staffelwechselraum sowie auf den letzen 100 m vor dem Ziel ist es

verboten, neben dem Biathleten herzulaufen.

8.4.3 Sanktionen

Sommerbiathlon -6-

Der Platzsprecher setzt vor Beginn des Wettkampfes die Anwesenden

von dieser Regel in Kenntnis und informiert sie darüber, dass ein

Verstoß gegen diese Bestimmung zu einem Platzverweis aus dem

Wettkampfbereich führen kann.

8.4.3.1 Bei Verstößen durch Betreuer und Mannschaftsoffizielle kann eine

Disziplinarmaßnahme erfolgen.

8.5 Durchführung von Wettkämpfen und Meisterschaften

8.5.1 Ausrichter

8.5.1.1 Der Ausrichter wird durch eine übergeordnete Verbandstufe

(Veranstalter) beauftragt, einen Wettkampf oder eine Meisterschaft

durchzuführen. Es kann ein Organisationskomitee bestellt werden

8.5.1.2 Das Organisationskomitee / Ausrichter ist verantwortlich für die

gesamte Vorbereitung, sowie für die ordnungsgemäße Durchführung

und Ausrichtung einer Biathlonveranstaltung.

8.5.2 Jury/Berufungsjury

8.5.2.1 Für jede Biathlonveranstaltung wird eine Jury/Berufungsjury

eingerichtet, die für alle Angelegenheiten der Veranstaltung

entscheidungsbefugt ist.

8.5.2.1.1 Zusammensetzung der Jury

Bei Deutschen Meisterschaften, Ranglistenwettkämpfen und den

hierfür vorgesehenen Qualifkationswettkämpfen muss die

Wettkampfjury aus folgenden fünf Mitgliedern bestehen:

??dem Technischen Delegierten als Vorsitzenden

??dem Vertreter des Ausrichters

??dem vom Veranstalter benannten Leitenden Kampfrichter

??zwei Vertretern der teilnehmenden Mannschaften, die Wahl wird in

der Technischen Besprechung vorgenommen.

8.5.2.1.2 Bei allen anderen Veranstaltungen muss die Jury bzw. das

Kampfgericht aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Die Jury/ das

Kampfgericht wird vom Veranstalter bestimmt.

8.5.2.2 Die Jury/Berufungsjury wird von der übergeordneten Verbandstufe

(Veranstalter) bestimmt. Bei Veranstaltungen unterhalb der

Landesverbandsebene entscheiden der Ausrichter und die Vertreter der

teilnehmenden Vereine über die Zusammensetzung der Jury.

8.5.2.3 Einsatz der Jurys

??Start und Ziel

??Schießstand

??Laufstrecken

??Materialkontrolle

8.5.2.4 Die Berufungsjury besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei

weiteren Mitgliedern.

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8.5.2.5 Entscheidungen der Jury/Berufungsjury werden vom jeweiligen

Vorsitzenden und zwei weiteren Jurymitgliedern getroffen.

8.5.2.6 Die Jury trifft Entscheidungen bezüglich der Veranstaltung der

Wettkämpfe und des dazugehörigen Umfeldes, um die Fairneß und

Korrektheit sicher zu stellen. Die Jury verhängt Strafen bei

Regelverstößen, die von den Chefkampfrichtern festgestellt wurden,

sowie von ihr selbst festgelegte Regelverstöße und disziplinare

Maßnahmen. Darüber hinaus gewährt die Jury Zeitausgleiche und wird

in Wettkampfsituationen tätig, die in den vorliegenden Wettkampfregeln

oder in Regelwerken des DSB nicht erfaßt sind.

8.5.2.7 Die für eine Veranstaltung einzurichtende Jury/Berufungsjury ist

spätestens am Tage des ersten offiziellen Trainings zu bestimmen.

8.5.2.8 Jurysitzungen und Entscheidungen

8.5.2.8.1 Die Jury/Berufungsjury muss, wenn eine Sitzung erforderlich wird, in

kürzester Zeit auf Weisung ihres Vorsitzenden zusammentreten.

8.5.2.8.2 Sie muss nach Bekanntgabe der Ergebnisse noch für Juryaufgaben zur

Verfügung stehen.

8.5.2.9 Einsprüche und ihre Behandlung

Siehe Regel SpO 0.13, ff

8.5.2.9.1 Bevor die Jury eine Strafe verhängt, muss der betroffene Biathlet oder

sein Mannschaftsführer die Gelegenheit erhalten, den Sachverhalt aus

eigener Sicht darzustellen.

8.5.2.9.2 Gegen eine von der Jury gefällte Entscheidung kann Berufung

eingelegt werden.

8.5.2.9.3 Berufungsjury

Die Berufungsjury wird gemäß SpO 0.6.2 ff zusammengesetzt. Sie

entscheidet über den Einspruch endgültig (Bestätigung, Aufhebung

oder Änderung der Juryentscheidung).

8.6 Technische Delegierte (Maßnahmen des DSB)

8.6.1 Technische Delegierte werden von der TK des DSB ernannt. Sie sind

offizielle Vertreter des Schützenbundes und müssen eine nationale

Kampfrichterlizenz besitzen. Technische Delegierte sollen möglichst

nicht dem mit der Ausrichtung der Meisterschaft beauftragten Verband

angehören.

8.6.2 Technische Delegierte sind für die Überprüfung der Vorbereitungen der

Wettkämpfe, der Organisation, der Stände, der Laufstrecken und

anderer Einrichtungen verantwortlich. Diese Überprüfung muss so

rechtzeitig vor den Wettkämpfen erfolgen, daß regelgerechte

Änderungen noch möglich sind.

8.6.3 Technische Delegierte sind gegenüber dem Ausrichter im Bezug auf die

technischen Voraussetzungen und in Regelfragen weisungsbefugt.

8.6.4 Technische Delegierte können austragungsbedingte, geringfügige

Abweichungen von den Regeln der Sportordnung, die jedoch dem Sinn

der Regeln nicht widersprechen dürfen, mit Ausnahme von

Schießentfernungen und Scheibenausmaßen, zulassen.

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8.6.5 Diese Änderungen müssen jedoch allen Teilnehmern in geeigneter

Weise (Aushang/Handzettel usw.) vor Beginn des offiziellen Trainings

bekanntgegeben werden. Diese Änderungen sind in der Technischen

Besprechung oder Mannschaftsführerbesprechung zu erläutern.

8.6.6 Der Technische Delegierte hat nach Abschluß der Maßnahme einen

Abschlußbericht an die Bundessportleitung zu erstellen.

8.7 Wettkampfanlagen und Einrichtungen

8.7.1 Die Wettkampfanlage ist der Bereich, in welchem Biathlonwettkämpfe

und Training durchgeführt werden. Die Wettkampfanlage besteht aus

dem Schießstand (Stadionbereich) und den Laufstrecken. Innerhalb

des Wettkampfbereiches befinden sich der Start-Zielbereich, der

Schießstand, die Strafrunde, die Wechselzone, der Zuschauerbereich

und die erforderlichen Gebäude für die Organisation.

8.7.1.1 Der Bereich muss technisch so beschaffen sein, dass alle, auf der

Grundlage dieser Regeln vorgesehenen Biathlonwettkämpfe dort

durchgeführt werden können.

8.7.1.2 Allgemeine Forderungen

Die Bereiche Start und Ziel, Schießstand, Strafrunde und Wechselzone

sollen nahe beisammen im ebenen Gelände so angelegt werden, dass

sie für die Mehrzahl der Zuschauer gute Beobachtungsmöglichkeiten

bieten. Start und Ziel, Schießstand, Strafrunde, Wechselzone und

andere kritische Bereiche der Strecke sind so abzusichern, dass die

Biathleten nicht behindert werden und nicht falsch laufen können. Für

Biathleten und Wettkampffunktionäre muss genügend

Bewegungsfreiheit vorhanden sein, ebenso für Betreuer, Presse,

Fotografen und Zuschauer.

8.7.1.3 Wettkampfbüro

In der Nähe des Stadionbereiches ist ein Wettkampfbüro oder

dergleichen einzurichten. Dieses Büro muss während der gesamten

offiziellen Trainingszeiten und Wettkampfzeiten geöffnet sein und soll

als offizielle Verbindungsstelle zwischen den Mannschaften und dem

Organisationskomitee dienen. In diesem Büro müssen die

Mannschaften Meldungen für den Wettkampf abgeben können und

Informationen über die Veranstaltung und die Wettkämpfe zu erhalten

sein.

8.7.1.4 Startbereich

Der Startbereich muss für alle Wettkampfarten eben und von den

Zuschauern einsehbar sein. Die Startlinie muss rechtwinklig zur

Laufstrecke angelegt sein.

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8.7.1.4.1 Startbereich für den Einzel- und Sprintwettkampf

Der Startbereich für diese Wettkämpfe muss etwa 10 m - 12 m lang und

4 m – 6 m breit sein.

8.7.1.4.2 Startbereich für den Verfolgungswettkampf

Der Startbereich für den Verfolgungswettkampf muss mindestens zwei

Startkorridore aufweisen. Die genaue Anzahl der Korridore wird durch

die Anzahl der gleichzeitig erfolgenden Starts bestimmt – bei drei Starts

in der gleichen Sekunde drei Startkorridore usw.. Die Startkorridore

müssen 1,5 m breit sein und lang genug sein, um die erforderliche

Anzahl der Biathleten aufnehmen zu können..

8.7.1.5 Starttafeln für den Verfolgungswettkampf

Vor den jeweiligen Startlinien müssen gesonderte Tafeln aufgestellt

werden, auf denen die Startnummern und Startzeiten für jeden

Biathleten und Funktionär in großen Ziffern gut lesbar sind.

8.7.1.6 Streckeninformationstafeln

Im Startbereich muss eine Tafel aufgestellt werden, auf der der

Streckenplan der Laufstrecken ersichtlich ist. Aus einer an der Startlinie

aufgestellten Tafel muss ersichtlich sein, in welcher Reihenfolge die

farblich gekennzeichneten Strecken im Wettkampf zu laufen sind.

8.7.1.7 Startuhr

Im Startbereich muss für Einzel- Sprint- Verfolgungs- und

Staffelwettkämpfe eine Startuhr vorhanden sein, die so aufzustellen ist,

dass sie von der Startlinie aus gut ablesbar ist. Uhrzeiger und

Startsignal müssen synchron laufen. Darüber hinaus muss im oder in

der Nähe des Startbereichs eine Uhr vorhanden sein, die die genaue

Tageszeit anzeigt, und die für die sich in diesem Bereich aufhaltenden

Biathleten gut sichtbar ist.

8.7.1.8 Ausrüstungskontrollen am Start

Der Platz für die Ausrüstungskontrolle soll in der Nähe des Starts

eingerichtet werden.

8.7.2 Laufstrecke und dazugehörige Teile

8.7.2.1 Die Laufstrecken müssen genügend breit sein um ein Überholen zu

ermöglichen. Jede Teilstrecke kann so oft wie für den Wettkampf

erforderlich durchlaufen werden.

8.7.2.2 Alle Strecken müssen so beschaffen sein, dass sie von den Biathleten

ungehindert durchlaufen werden können.

8.7.2.3 Der höchste Punkt der Laufstrecke darf nicht über 1800 m NN liegen.

Die tatsächliche Länge der Gesamtstrecke darf die für den Wettkampf

vorgeschriebene Streckenlänge um nicht mehr als 5 % über - oder

unterschreiten.

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8.7.2.4 Streckenpräparierung

Die Strecken sollten möglichst eben und fest sein. Alle Arten von

Hindernissen wie Baumstümpfe, Äste, Steine, hohes Gras und

Krautwuchs müssen aus der Strecke entfernt werden. Überhängende

oder in die Strecke hinein ragende Äste und Zweige müssen so gestutzt

werden, dass sie die Biathleten nicht behindern.

8.7.2.5 Markierung

Die Strecken müssen so deutlich markiert werden, dass der Biathlet zu

keiner Zeit Zweifel haben kann, wie die Strecke verläuft. Das gilt

besonders für abschüssige Strecken, scharfe Kurven und andere

kritische Stellen. Dort sind besondere Hinweistafeln anzubringen

8.7.2.6 Farben für die Reihenfolge der Strecken

Die Reihenfolge der Strecken muss einheitlich auf der rechten Seite in

Laufrichtung mit farbigen Tafeln angezeigt werden. Die erste Strecke ist

rot, die zweite grün, die dritte gelb, die vierte blau und die fünfte braun

zu kennzeichnen. Werden Streckenteile mehrmals verwendet, dann

müssen die farblichen Kennzeichnungen in der zu laufenden

Reihenfolge von oben nach unten angebracht werden. Abzweigungen

sind unmissverständlich in den Streckenfarben zu kennzeichnen. Wird

während eines Wettkampfes nur eine Streckenschleife benutzt, so ist

diese rot zu kennzeichnen

8.7.2.7 100 m vor dem Ziel muss eine Tafel mit der Aufschrift Ziel 100 m

angebracht werden.

8.7.2.8 Umzäunungen

Alle nicht im Wettkampf benutzten Strecken müssen abgezäunt oder

unzugänglich gemacht werden. Streckenteile, die aneinander

vorbeilaufen, müssen so durch Absperrungen getrennt werden, dass

die Biathleten keine falsche Richtung einschlagen können.

8.7.2.9 Staffelwechselzone

Bei Staffelwettkämpfen muss am Ende eines geraden

Streckenabschnitts eine 30 m lange 6 m – 8 m breite gut markierte

Wechselzone vorhanden sein, die so angelegt ist , dass die Biathleten

dort mit kontrollierter Geschwindigkeit einlaufen können. Die letzten 50

m der Laufstrecke vor dieser Zone müssen mindestens 6 m breit sein.

Die Wechselzone beginnt in der Nähe der Zeitnahmelinie. Anfang und

Ende sind mit einer Linie sichtbar zu markieren, am Beginn der Zone ist

eine Hinweistafel Wechselzone aufzustellen. Die Zone ist abzugrenzen

8.7.2.9.1 Die letzten 50 m der Strecke vor der Wechselzone müssen gerade

verlaufen. Die Wechselzone darf nur von eintreffenden und

abgehenden Biathleten, sowie den für die Wechselzone zuständigen

Kampfrichtern betreten werden. 100 m vor der Wechselzone ist eine

Hinweistafel mit der Aufschrift 100 m aufzustellen.

Sommerbiathlon -11-

8.7.2.10 Strafrunde

Für die Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massenstart- und

Staffelwettbewerbe ist unmittelbar anschließend an den Schießstand

eine Strafrunde anzulegen. Die Strafrunde muss, gemessen auf der

Innenseite der Strecke, 100 m ± 5 m lang sein.

Die Strafrunde muss in einem ebenen Bereich so angelegt werden,

dass die Biathleten, wenn sie in die Strafrunde gehen müssen,

zwischen der Laufstrecke und der Strafrunde keine zusätzliche

Entfernung zurückzulegen haben.

8.7.2.11 Warmlaufstrecke (Aufwärmstrecke)

In der Nähe des Stadions sollte eine Warmlaufstrecke angelegt werden,

auf der sich die Biathleten warmlaufen können. Die Strecke sollte etwa

1000 m lang sein.

8.7.3 Schießstand

Der Schießstand ist der Bereich in welchem bei einem

Biathlonwettkampf das Schießen stattfindet. Der Schießstand soll im

zentralen Bereich des Stadions angelegt sein. Sowohl die Ziele wie

auch die Schützenstände müssen für den größten Teil der Zuschauer

einsehbar sein. Der Schießstand muss in einem flachen, ebenen

Gelände angelegt und seitlich und hinter den Zielen mit

Sicherheitswällen gesichert sein. Der Schießstand muss, hinsichtlich

Laufstrecken, Stadion und Umgebung, so eingebaut sein, daß die

Sicherheit an vorderster Stelle steht. Die Schießbahnen sollen nach

Norden ausgerichtet sein.

8.7.3.1 Scheibenentfernung

Kleinkaliber 50 m (± 1 m)

Luftgewehr 10 m (± 0.05 m)

8.7.3.2 Liegend und Stehendschießen

In Schußrichtung blickend ist die rechte Hälfte des Schießstandes für

das Liegendschießen und die linke Hälfte für das Stehendschießen

vorzusehen. Die Unterteilung muss für die Biathleten mit Hilfe von

Hinweistafeln unmissverständlich angezeigt werden. Eine Ausnahme

von der Unterteilung in einen rechten und linken Bereich erfolgt bei den

Verfolgungs-, Massenstart- und Staffelwettkämpfen, bei denen die

Biathleten auf allen Schießbahnen sowohl das Liegend- wie auch das

Stehendschießen durchführen.

8.7.3.3 Eingang und Ausgang

Beim Training und im Wettkampf müssen die Biathleten von links in den

Schießstand einlaufen und ihn auf der rechten Seite verlassen. Dies gilt

nicht bei festen Schießanlagen des DSB.

8.7.3.4 Ebenen

Der Schützenstand muss sich möglichst auf der gleichen Ebene

befinden wie der Bereich auf dem die Wettkampfscheiben aufgestellt

sind.

Sommerbiathlon -12-

8.7.3.5 Bereiche

8.7.3.5.1 Hinter dem Schützenstand soll ein abgezäunter 10 m bis 15 m tiefer

Bereich ab der Feuerlinie angelegt werden, der sich über den gesamten

rückwärtigen Teil des Schießstandes erstreckt. Der Zutritt zu diesem

Bereich ist den Biathleten, Offiziellen und Mitgliedern der Jury

vorbehalten. Unmittelbar hinter diesem Bereich muss ein zweites

abgezäuntes Areal mit einer Breite von mindestens 2 m vorhanden

sein, in welchem sich die von der Wettkampfleitung je

Verband/Mannschaft gestattete Anzahl der Betreuer aufhalten können.

Dieser Bereich muss so angelegt sein , dass er den Betreuern eine

gute Sicht auf die Scheiben und den Schützenstand bietet.

8.7.3.5.1.1 Bei festen Schießanlagen müssen die örtlichen Verhältnisse

entsprechend genutzt werden.

8.7.3.6 Der Schützenstand

Der Schützenstand ist der Bereich im rückwärtigen Teil des

Schießstands, von wo aus die Biathleten liegend oder stehend

schießen. Der gesamte von den Biathleten während des Wettkampfes

genutzte Teil muss eben sein.

8.7.3.7 Schießbahnen 50 m

Der Schießstand ist in Schießbahnen unterteilt auf denen jeweils ein

Biathlet schießt. Die Breite einer Schießbahn beträgt 2,5 m bis

3,5 m.( Dies gilt nicht für feste Schießstände). Vom Schützenstand zu

den Scheiben müssen beide Seiten einer Schießbahn mit Fähnchen,

Pfosten oder ähnlichem markiert sein. Diese Markierungen müssen die

Abgrenzungen der Schießbahn deutlich machen, dürfen aber auf das

Schießen nicht störend wirken. Zwischen den äußeren Begrenzungen,

der beiden äußeren Schießbahnen links und rechts des Schießstandes

und den dort angrenzenden Sicherheitswällen, muss ein Abstand von 3

m vorhanden sein. Dieser Abstand muß von der Rampe bis nach vorne

zu den Scheiben eingehalten werden.

8.7.3.8 Schießmatten

Sowohl für das Liegend- wie auch für das Stehendschießen müssen auf

der Feuerline im vorderen Teil einer jeden Schießbahn Schießmatten

ausgelegt werden. Die Matten müssen 1,5 m im Quadrat sein und eine

Stärke von 1-2 cm aufweisen. Die Matten müssen aus Kunststoff oder

Naturfasern hergestellt sein und eine rauhe, rutschfeste Oberfläche

haben.

8.7.3.9 Ein- und Ausgang (Markierung)

Am Eingang und Ausgang zum Schießstand muss 10 m von der

linken und der rechten Schießbahn nach außen eine eindeutige

Markierung angebracht werden. Diese Markierungen kennzeichnen

die äußeren Grenzen des Schießstandbereiches, innerhalb dessen

keine Informationen gegeben werden dürfen. Die Wege vom

Gewehrständer zur Schießbahn sollten möglichst gleich lang sein.

Sommerbiathlon -13-

Empfohlene Gestaltung einer 50 m Schießanlage

Wett kampf gewehr e Wett kampf gewehr e Reser vegewehr e

Raum

für

Train er

un d

Betr euer

Zuschauer

Auslauf Einlauf 1

1

3

3

2

2

4

4

min d.

3m

2,5m - 3,5m

min d.

3m

mind.

2m

8.7.4 Anordnung der Wettkampfscheiben

Sommerbiathlon -14-

8.7.4.1 Die Scheiben müssen parallel zur Feuerlinie in einer geraden ebenen

Linie angeordnet sein.

8.7.4.2 Die Scheiben müssen so platziert werden, daß sich die mittlere

Zielmarke der Scheibe in der Mitte der Schießbahn befindet. Die

Scheiben dürfen seitwärts um nicht mehr als 2% vom rechten Winkel

ihrer Schießbahn abweichen. Die Scheibenmitte muss 75 cm ± 50 cm

höher als der Schützenstand liegen (Dies gilt nicht für feste

Schießstände).

8.7.5 Windfahnen

Bei Wettkämpfen und für das offizielle Training sind seitlich jeder dritten

Schießbahn, 5 m vor der Feuerlinie und 20 m vor den

Wettkampfscheiben Windfahnen anzubringen. Diese Windfahnen sollen

aus Kunstseide hergestellt sein, eine Größe von 10x40cm aufweisen

und in sehr gut sichtbaren Kontrastfarben gehalten sein. Sie dürfen

nicht mehr als 5 Gramm wiegen. Ihre Konstruktion muss so beschaffen

sein, dass sie sich an der Stange in einem Winkel von 360 Grad drehen

können. Die Windfahnen werden so angebracht, dass sich die Fahne

auf der gleichen Ebene befindet, wie die Unterkante der

Wettkampfscheiben und dass die Fahne die direkte Sicht zu den

Scheiben nicht verdecken kann.

8.7.6 Behälter für Reservemunition

Bei jeder Schießbahn müssen zwei Behälter für die Reservemunition

aufgestellt werden und zwar ein Behälter für das Liegendschießen

10 cm über dem Boden sowie einer für das Stehendschießen in einer

Höhe von 1m über dem Boden. Die Behälter müssen innen abgerundet

sein, um so das Aufnehmen der Reservemunition zu erleichtern.

Sommerbiathlon -15-

8.7.7 Gewehrständer

Für den Wettkampf und das offizielle Training müssen ausreichende

Gewehrständer vorhanden sein. Die Gewehrständer sind in der Mitte

des Schießstandes anzuordnen.

8.7.7.1 Gewehrständer für Reservegewehre

In der Mitte des Schießstandes müssen Gewehrständer aufgebaut

werden, in denen pro teilnehmender Staffel/Verband zwei

Reservegewehre abgestellt werden können. Diese Gewehrständer sind

gut sichtbar mit den Namen der teilnehmenden Verbände /

Mannschaften zu versehen. (Bei festen Schießständen wird dies vor Ort

durch die Jury festgelegt). Reservegewehre sind entsprechend zu

kennzeichnen.

8.7.8 Zielbereich

Der Zielbereich beginnt auf der Wettkampfstrecke an der Ziellinie und

endet beim Anfang der Zone der Ausrüstungskontrolle im Zielraum.

Dieser Bereich muss mindestens 30 m lang und 6 m breit sein. Die

letzten 50 m der Strecke bis zur Ziellinie müssen gerade verlaufen und

eine Breite von 6 m aufweisen. Im Zielbereich dürfen sich nur in das

Ziel einlaufende Biathleten aufhalten.

Die Ziellinie ist rechtwinklig zu der einmündenden Wettkampfstrecke

durch eine Linie zu kennzeichnen.

8.7.9 Bereich der Medien

Angrenzend an den Zielbereich ist ein für die Medien abgezäunter

Raum zu schaffen, um diesen einen engen Kontakt mit den Biathleten

für Interviews sowie für Fotoaufnahmen nach dem Zieleinlauf zu

ermöglichen.

8.7.10 Erfrischungsstellen

Im Zielbereich muss in Absprache mit dem Wettkampfleiter eine

Erfrischungsstelle eingerichtet werden, an welcher für die Biathleten,

Getränke, Papiertaschentücher und weitere nach dem Zieleinlauf

erforderliche Dienste bereit gehalten werden.

8.8 Scheiben

Es dürfen nur vom DSB zugelassene Scheiben verwendet werden.

8.8.1 Wettkampfscheiben

8.8.1.1 Typen und Verwendung

Anzahl und Art der verwendeten Wettkampfscheiben werden vom

DSB/Veranstalter festgelegt.

8.8.1.2 Scheibenarten

Wettkampf Training Anschießen

Metallscheiben Papier- oder Metallscheiben Papierscheiben

Sommerbiathlon -16-

8.8.1.3 Wettkampfscheibensysteme aus Metall

Metallscheiben werden als mechanische und elektromechanische

Typen hergestellt

8.8.1.3.1 Mechanische Scheiben

Bei mechanischen Scheiben erfolgt die Trefferanzeige dadurch, dass

durch die physische Auftreffwucht des Geschosses die Klappscheibe

abklappt und statt dessen eine weiße Anzeigeplatte erscheint. Auch

können mechanische Scheiben nach dem Schießen von Hand durch

Ziehen an einem Seil wieder neu eingestellt werden, wobei die

Klappscheiben wieder in ihre vorherige Position zurückkehren.

8.8.1.3.2 Elektomechanische Scheiben

Bei einem elektromechanischen System wird die Neueinstellung der

Ziele und der Umschaltvorgang auf elektrischem Wege mit Hilfe von

Servomotoren durchgeführt. Die Trefferanzeige bei elektronischen

Systemen wird in der Regel durch Sensoren im Ziel festgehalten. Eine

visuelle Trefferanzeige erfolgt in der Regel mit einer mechanischen

oder elektrisch aktivierten weißen Anzeigeplatte.

50 m Scheibe

8.8.1.3.2.1 Zielgrößen und Einschußöffnungen

Die Einschußöffnungen müssen mit einem 5 – 10 mm breiten

Hartmetallring verstärkt sein.

Sommerbiathlon -17-

10 m Scheibe

8.8.1.4 Papierscheiben

Papierscheiben gleichen in ihrem Erscheinungsbild den

Wettkampfscheiben. Die Papierscheiben müssen einen weißen oder

hellgrauen Hintergrund aufweisen. Die fünf kreisförmigen

Scheibenspiegel müssen Schwarz sei.

50 m Scheibe Papier 10 m Scheibe Papier

Sommerbiathlon -18-

8.8.1.5 Tabelle der Scheiben

Kleinkaliber 50 m Metall Papier

Anschlag liegend stehend liegend stehend

Zielfläche, Durchmesser 115 115 110 110

Trefferfläche, Durchmesser 45 115 40 110

Spiegelabstand 215-260 215-260

Länge der Scheibenaufnahme 1130-1350 1130-1350

Breite(Höhe) der Scheibenaufnahme 310-320 310-320

Luftgewehr 10 m Metall Papier

Anschlag liegend stehend liegend stehend

Zielfläche, Durchmesser 35 35 30,5 30,5

Trefferfläche, Durchmesser 15 35 10,5 30,5

Spiegelabstand 78 - 85 78 - 85

Länge der Scheibenaufnahme 400 - 450 400 - 450

Breite(Höhe) der Scheibenaufnahme 110 - 130 110 - 130

8.8.1.6 Toleranzen der Durchmesser: +/- 0,3 mm

8.8.1.7 Metallziele müssen unter allen Witterungsbedingungen zuverlässig

funktionieren.

8.9 Wettkampfausrüstung

8.9.1 Definition, Genehmigung und Verantwortung

8.9.1.1 Die Ausrüstung umfasst das gesamte Wettkampfgerät - einschließlich

der Werbeflächen - das der Biathlet während eines Wettkampfes

benutzt.

8.9.1.2 Verantwortung des Biathleten

Der Biathlet ist verpflichtet sich am Start der Ausrüstungskontrolle zu

unterziehen. Erscheint ein Biathlet nicht zu den erforderlichen

Kontrollen, darf er nicht am Wettkampf teilnehmen.

8.9.2 Gewehre

8.9.2.1 Der Lade- und Entladevorgang muss ausschließlich durch die

Muskelkraft des Biathleten erfolgen.

8.9.2.2 Eine spezielle Handstütze, durch die sich der Abstand zwischen

Unterseite des Vorderschaftes und der Laufachse vergrößert, oder die

Form des Vorderschaftes beeinträchtigt, ist verboten. Einbuchtungen im

Vorderschaft – einschließlich des Abzugsbügels – zur Aufnahme der

Finger, sowie profilierte Fingerauflageflächen oder aufgerauhte Stellen

dürfen nicht tiefer als 2 mm sein. Ein Handstopp zur Befestigung des

Schießriemens ist erlaubt, jedoch darf dieser Handstopp nicht als

Stütze beim Anschlag im Stehendschießen verwendet werden.

8.9.2.3 Das Abzugsgewicht für Mehrlader muss mindestens 0,5 kg betragen.

8.9.2.4 Das Gewehr darf mit einem Schießriemen ausgestattet sein. Die Breite

des Schießriemens und der Manschette darf 40 mm nicht

überschreiten.

Sommerbiathlon -19-

8.9.2.5 Die Magazine müssen so ausgelegt sein, daß sie nicht mehr als 5

Patronen fassen können. Die für den Staffelwettkampf benötigten 3

Reservepatronen können in einem oder mehreren Magazinen (LG)

mitgeführt werden, oder sie können in einer speziell konstruierten

Halterung untergebracht werden. Die Magazine können sich im/am

Vorderschaft oder im Hinterschaft befinden. Befinden sich die Magazine

im Vorderschaft, darf die Magazinhalterung oder das Magazin selbst

nicht zur Unterstützung des Zielvorgangs benutzt werden.

8.9.3 Munition

8.9.3.1 Kleinkaliber

Randfeuerpatronen Kaliber 5,6 mm (.22 lfb)

8.9.3.2 Luftgewehr:

Bleigeschosse Kaliber 4,5 mm (.177)

8.9.4 Befestigung des Schießriemens

Eine Vorrichtung am Oberarm der Bekleidung, die verhindert, dass der

Schießriemen abrutscht, ist erlaubt

8.9.5 Überprüfung von Gerät

8.9.5.1 Vor dem Wettkampf – Anschießen - wird eine generelle

Ausrüstungskontrolle durchgeführt. Geprüft wird:

??Startnummer

??Abzugswiderstand

??Das Gewehr wird mit der Startnummer markiert

8.9.5.2 Startkontrolle

Die Biathleten haben sich spätestens 15 Minuten vor ihrer festgelegten

Startzeit im Startkontrollraum zu melden.

8.10 Training und Anschießen

8.10.1 Die Biathleten und Betreuer müssen Gelegenheit und Möglichkeiten

erhalten, sich auf die Wettkämpfe vorzubereiten. Zu diesem Zweck

muss der Ausrichter offizielle Trainingszeiten festlegen und den

Biathleten die Möglichkeit bieten, ihre Gewehre vor dem Wettkampf

anzuschießen und sich aufzuwärmen.

8.10.2 Die Jury kann nach Bedarf die gesamte Wettkampfanlage sperren oder

das Training auf bestimmte Bereiche der Anlage oder bestimmte

Zeiträume begrenzen.

8.10.3 Recht auf Training

Es dürfen nur Biathleten am Training teilnehmen, die sich für den

entsprechenden Wettkampf qualifiziert haben.

Sommerbiathlon -20-

8.10.4 Offizielles Training

Bei Deutschen Meisterschaften oder Qualifikationsveranstaltungen

muss die Wettkampfanlage mindestens einmal vor dem ersten

Wettkampf, zur Besichtigung und zum Training freigegeben sein, wobei

die Anlage wie für den Wettkampf präpariert sein muss und das

Training bzw. die Besichtigung bei Tageslicht möglich sein muss.

8.10.4.1 Das inoffizielle Training ist der Zeitraum, in welchem der Ausrichter das

Training auf der Anlage zusätzlich zu dem offiziellen Training

genehmigt, wobei die Anlage nicht so wie im Wettkampf präpariert sein

muss. Die Ausrichter sollen für das inoffizielle Training in ihrem

Veranstaltungsprogramm so viel Zeit wie möglich zur Verfügung stellen.

8.10.5 Anschießen der Gewehre

8.10.5.1 Zeiten und Ziele

8.10.5.1.1 Vor Beginn eines Wettkampfes müssen die Biathleten Gelegenheit

erhalten innerhalb eines Zeitraumes von 30 - 45 Minuten (Festlegung

durch den Veranstalter) auf dem Schießstand anzuschießen. Das

Anschießen endet spätestens 10 Minuten vor dem ersten Start. Das

Anschießen der Gewehre, für das nur Papierscheiben verwendet

werden dürfen, darf nur auf dem Schießstand stattfinden. Müssen

während des Anschießens die Papierscheiben ausgetauscht werden,

wird die dafür benötigte Zeit nicht von der für das Anschießen

festgelegten Zeit abgezogen.

8.10.5.1.2 Zuweisung von Schießbahnen für das Anschießen

Wenn möglich, muss für die Sprint- und Verfolgungswettkämpfe jeder

Staffel / jedem Verband für das Anschießen eine Schießbahn

zugewiesen werden. Die Zuweisung der Schießbahn erfolgt durch den

Wettkampfleiter und wird bei der Technische Besprechung

bekanntgegeben. Bei Staffelwettkämpfen ist die Schießbahn für das

Anschießen möglichst die gleiche, wie die Startnummer.

8.10.5.1.3 Die Papierscheiben für das Anschießen müssen auf gleicher Höhe und

in gleicher Entfernung angebracht werden wie die Wettkampfscheiben.

8.10.6 Aufwärmen auf der Strecke

Am Wettkampftag dürfen für das Aufwärmen vor und während des

Wettkampfes die vom Wettkampfleiter festgelegten Teile nur von den

Biathleten, die für diese Wettkämpfe auch starten, in Laufrichtung

genutzt werden. Biathleten, die die Wettkampfstrecke zum Aufwärmen

nutzen, dürfen keine anderen Biathleten behindern.

8.11 Startbestimmungen

8.11.1 Einteilung

Es wird in Einzelstart, Gruppenstart und Massenstart sowie zwei

Startintervallen von 60 Sekunden oder 30 Sekunden unterschieden.

Sommerbiathlon -21-

8.11.2 Einzel- und Sprintwettkämpfe

Für Einzel- und Sprintwettkämpfe sind Einzelstarts oder Gruppenstarts

vorgesehen, wobei das Startintervall 30 Sekunden oder 60 Sekunden

beträgt.

8.11.2.1 Verfolgungswettkämpfe

Für die Verfolgungswettkämpfe sind keine Standard-startintervalle

festgelegt. Die Biathleten starten genau zu dem Zeitpunkt, wie in der

Startliste festgelegt, d.h. in dem Abstand, in welchem sie im

Qualifikationswettkampf auf den Sieger ins Ziel eingelaufen sind.

8.11.2.2 Teilnahme am Verfolgungswettkampf

Bei Deutschen Meisterschaften sind 30 Biathleten aus dem

Qualifikationswettkampf für den Verfolgungswettkampf startberechtigt.

Bei anderen Wettkämpfen oder wenn weniger als 30 Starter am

Qualifikationswettkampf teilgenommen haben, legt die Jury die Anzahl

der Starter fest.

8.11.2.3 Massenstartwettkämpfe

Der Start beim Massenstartwettkampf erfolgt in einem einzigen Start

aller Biathleten.

8.11.2.4 Wertung

Beim Verfolgungs-, Massen- und Gruppenstart wird die Rangliste nach

dem zeitlichen Überqueren der Ziellinie durch die Biathleten –

vorbehaltlich eventueller Strafen oder Zeitausgleiche – gereiht.

8.11.2.4.1 Überrundete Biathleten beim Verfolgungs- oder Massenstart werden

bei den Deutschen Meisterschaften sofort aus dem Wettkampf

genommen.

8.11.3 Staffelwettkämpfe

Bei Staffelwettkämpfen starten bei einem Gruppenstart die jeweils

ersten Biathleten einer Staffel. Die nachfolgenden Starts der anderen

Staffelmitglieder erfolgen in der Wechselzone, wobei der ankommende

Biathlet den abgehenden Biathleten berühren muß.

8.11.3.1 Die Platzierung der Staffeln ergibt sich aus der Reihenfolge des

Zieleinlaufes des letzten Biathleten jeder Staffel - vorbehaltlich

eventueller Strafen oder Zeitausgleiche.

8.11.3.2 Bei Deutschen Meisterschaften werden, nachdem die 5. Staffel die

Ziellinie überschritten hat, alle anderen Staffeln an der Eingangsline

zum Schießstand angehalten und in der eingehenden Reihenfolge

gewertet.

8.11.3.3 Überrundete Staffeln können aus dem Wettbewerb genommen

werden.

8.11.4 Startstellungen und Starts

8.11.4.1 Einzelstarts mit elektronischer Zeitnahme

Bei Verwendung eines elektronischen Starttors steht der Biathlet so nah

am Tor wie möglich und passiert das Tor dann bei seiner Startzeit.

Sommerbiathlon -22-

8.11.4.2 Einzelstarts mit Handzeitnahme

Gibt es nur Handzeitnahme so müssen die Biathleten mit beiden Füßen

hinter der Startlinie stehen, wobei sie dann die Startlinie bei ihrer

Startzeit überschreiten.

8.11.4.3 Verfolgungsstart

Die Biathleten erscheinen zu dem von der Wettkampfjury festgelegten

Zeitpunkt im Startraum und erhalten dort ihre Startspuren zugewiesen.

Sie stellen sich anschließend in ihrer Startreihenfolge in den

Startspuren abwechselnd zwischen den Spuren auf. Jeder gleichzeitige

Start muß aus einer eigenen Startspur erfolgen. Jeder Start wird von

einem Funktionär kontrolliert, der für diese Aufgabe am Ende einer

jeden Spur positioniert wird. Dabei sperrt der Funktionär die Startlinie

durch einen waagerecht ausgestreckten Arm ab, den er exakt bei der

für die Startspur geltende Startzeit rasch senkt. Die aufrückenden

Biathleten starten entsprechend.

8.11.4.4 Staffelstarts

Bei Staffelwettkämpfen stehen die ersten Starter in den ihnen

zugewiesenen Startbahnen und zwar mit beiden Füßen hinter der Linie

die ihre Startreihe markiert, bzw. hinter ihrer Startnummer, wenn keine

Linie vorhanden ist.

8.11.4.4.1 Die Startlinie darf überschritten werden, sobald das festgelegte Signal

erfolgt. Die nachfolgenden Mitglieder der Staffel stehen in der

festgelegten Startfolge in der Wechselzone und starten nachdem sie

von dem eintreffenden Staffelläufer berührt worden sind.

8.11.4.5 Gruppenstart

Bei Gruppenstarts stehen die Biathleten mit der niedrigsten

Startnummer ihrer Gruppe in der Bahn 1, die mit der zweit niedrigsten

Nummer in der Bahn 2 usw..

8.11.4.6 Start beim Massenstartwettkampf

Der Start im Massenstartwettkampf erfolgt auf ein und dieselbe Weise

wie der Start der ersten Läufer im Staffelwettkampf.

8.11.5 Startsignale

8.11.5.1 Einzelstart

8.11.5.1.1 Einzelstarts – elektronische Zeitnahme

Wird ein elektronisches Starttor verwendet, erfolgt das Startkommando

mittels eines elektronischen Tons der Startuhr - ein lauter Piepton und

eine visuelle Startanzeige.

8.11.5.1.2 Einzelstarts - Handzeitnahme

Bei Einzelstarts ohne Verwendung eines elektronischen Starttors sagt

der Starter 10 Sekunden vor der Startzeit FERTIG und zählt dann laut 5

Sekunden bis zum Start 5, 4, 3, 2, 1. genau bei der Startzeit gibt er das

Kommando LOS.

Sommerbiathlon -23-

8.11.5.1.3 Verfolgungsstart

Das Startsignal beim Verfolgungswettkampf ist das Senken des Armes

des Startrichters der jeweiligen Startspur.

8.11.5.2 Massen und Gruppenstart

Bei Gruppenstarts der Staffelwettkämpfe und beim Massenstart erfolgt

das Startsignal mit Hilfe einer Startpistole, einer Fahne oder Startpistole

und Fahne.

8.11.6 Startzeit, Fehlstart und verspäteter Start

8.11.6.1 Elektronische Startzeitnahme

Bei Einzel- oder Gruppenstarts ist die Startzeit die elektronisch

festgehaltene Zeit, in der das Starttor aktiviert wird, sofern der Start

durch den Biathleten innerhalb von 3 Sekunden vor oder 3 Sekunden

nach der in der Startliste festgelegten Zeit erfolgt. Startet ein Biathlet /

eine Staffel mehr als 3 Sekunden vor der festgelegten Zeit, ist dies ein

Frühstart. Startet der Biathlet mehr als 3 Sekunden nach der

festgelegten Zeit ist dies ein Spätstart und die Zeitnahme erfolgt ab der

in der Startliste festgelegten Zeit.

8.11.6.2 Handzeitnahme beim Start

Bei Handzeitnahme ist die Startzeit des Biathleten bzw. einer Staffel die

in der Startliste eingegebene Startzeit. Startet ein Biathlet oder eine

Staffel vor dem Signalton, so ist dies ein Fehlstart. Startet ein Biathlet

oder eine Staffel zu spät, geht die dadurch verlorene Zeit zu Lasten des

Biathleten bzw. der Staffel.

8.11.6.3 Verfolgungswettkampf

8.11.8.3.1 Die Startzeit ist für jeden Biathleten in der Startliste angegebenen.

8.11.6.3.2 Im Falle eines Spätstarts ist der verspätet startende Biathlet durch

einen Ersatzkorridor zu leiten und der dort zuständige Startrichter

nimmt die Zeit des Athleten, sobald dieser die Startlinie überschreitet.

Sollte der Biathlet aufgrund eigenen Verschuldens verspätet starten,

wird die Wettkampfzeit auf der Grundlage seiner offiziellen in der

Startliste angegebenen Zeit berechnet.

8.11.6.4 Startzeit in der Wechselzone

Die Startzeit für ein übernehmendes Mitglied einer Staffel ist der

Augenblick, an welchem das ankommende Staffelmitglied die

Zeitnahmelinie am Beginn der Wechselzone überschreitet. Erfolgt der

Staffelwechsel vor oder nach (außerhalb) der Wechselzone, ist dies ein

Fehlstart und der Wechsel muss innerhalb der Wechselzone wiederholt

werden.

8.11.6.5 Fehlstart bei Einzel- oder Staffelstarts

8.11.6.5.1 Erfolgt ein Fehlstart, muss ein Wettkampfhelfer des Startrichters den

Biathleten oder die Staffel so schnell wie möglich nach der Startlinie

oder Wechselzone anhalten und den Biathleten zurückschicken. Dabei

muss der Biathlet unter Umgehung des Starttores, falls elektrische

Zeitnahme verwendet wird, hinter die Startlinie oder bei

Staffelwettkämpfen in die Wechselzone zurückkehren und erneut

Sommerbiathlon -24-

starten. Die dadurch verlorene Zeit geht zu Lasten des Biathleten bzw.

der Staffel.

8.11.6.5.2 Ein Biathlet, der nicht zurückkehrt und korrekt neu startet, gilt als nicht

gestartet, wenn er zuvor einen Fehlstart verursacht hat und wird

disqualifiziert.

8.11.6.6 Fehlstart bei Massen- oder Gruppenstart

Erfolgt ein Fehlstart während eines Massen- oder Gruppenstarts, haben

die zuständigen Kampfrichter und Wettkampffunktionäre die Biathleten

am Ende der 100 m Zone anzuhalten. Nach einem solchen Fehlstart

muss erneut gestartet werden.

8.11.6.7 Verspäteter Start

Erscheint ein Biathlet oder eine Staffel aus eigenem Verschulden zu

spät zum Start, dürfen sie starten, jedoch erfolgt die Zeitnahme ab der

in der Startliste festgelegten Startzeit.

8.12 Startnummern

Bei Deutschen Meisterschaften müssen alle Biathleten Leibchen

tragen, auf dem vorne, hinten und auf beiden Seiten ihre Startnummer

sichtbar angebracht ist. Die Startnummern auf den Leibchen und die

Farbe der Leibchen für die Staffel, die von einem Biathleten getragen

werden, muss der dem Biathleten für den jeweiligen Wettkampf laut

Startliste zugewiesener Nummer und Farbe entsprechen.

Startnummern sind bei Waffen-/Ausrüstungskontrolle, beim Anschießen

und im Wettkampf zu tragen

8.12.1 Ausmaße

Vorder- und Rückseite des Leibchens: konturierte Zahlen oder Blockzahlen.

Höhe mindestens 12 cm, Breite (Fleisch der Zahl) mindestens 1,5 cm bei

konturierten und 2 cm bei Blockzahlen.

Seitliche Nummern am Leibchen: Höhe mindestens 6 cm, Breite mindestens

1,2 cm.

8.12.2 Startnummernfarben für Wettkämpfe

8.12.2.1 Einzel und Sprintwettkämpfe

Die Startnummern des jeweiligen Wettkampfes müssen die gleiche

Farbe aufweisen.

Sommerbiathlon -25-

8.12.2.2 Staffelwettkämpfe

Bei Staffelwettkämpfen müssen die Startnummern der Startläufer rot,

die der zweiten Läufer grün, der dritten gelb und der vierten blau sein.

8.13 Laufbestimmungen

8.13.1 Die Biathleten müssen die gesamte Distanz der festgelegten

Wettkampfstrecke in der richtigen Reihenfolge und Richtung

zurücklegen und dabei genau der markierten Strecke folgen.

8.13.2 Meldung eines Unfalls

Beobachtet ein Biathlet, dass ein anderer Biathlet einen Unfall erleidet,

muss er dies dem nächsten Kontrollpunkt melden.

8.13.3 Nichterreichen des Zieles

Zieht sich ein Biathlet aus dem Wettkampf vor Erreichen des Ziels

zurück, muss er dies dem ersten Wettkampffunktionär, dem er

begegnet, melden.

8.13.4 Falsche Strecke

Benutzt ein Biathlet eine falsche Strecke, muss er auf der Strecke, die

er irrtümlich gelaufen ist, zu dem Punkt zurücklaufen, an welchem er

die Abzweigung verpasst hat. Dabei kann der Biathlet gezwungen sein ,

entgegen der korrekten Laufrichtung zu laufen, er muss aber sicher

stellen, dass er andere Biathleten in keiner Weise behindert oder

gefährdet. Solange er bei einer solchen Aktion keinen zeitlichen Vorteil

erzielt und andere Biathleten nicht stört, sind keine Strafen vorgesehen.

8.13.5 Strafrunden

Der Biathlet muss für jeden Fehlschuß unmittelbar nach der

Schießeinlage eine Strafrunde laufen.

8.13.6 Verantwortlichkeit

Die Biathleten und Staffeln sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die

angefallene Anzahl von Strafrunden unmittelbar nach der

Schießeinlage laufen.

8.13.7 Irrtümer bei der Strafrunde

Laufen Biathleten aufgrund eines vom Ausrichter begangenen Fehlers

oder aufgrund einer fehlerhaften Wettkampfscheibe zu viele

Strafrunden, muss die Jury über eine entsprechende Zeitgutschrift

entscheiden. Der Ausrichter muss sicherstellen, dass bei jedem

Wettkampf, in welchem Strafrunden gelaufen werden, die für das

Laufen der Strafrunde benötigte Durchschnittszeit auf der Grundlage

der Zeit die von mindestens 5 Biathleten ermittelt wird, aufgezeichnet

wird.

8.13.8 Behinderungen

Es ist verboten andere Biathleten zu behindern. Dies gilt insbesondere

für die letzten 100 m vor der Ziellinie, sowie vor und in der

Wechselzone. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung absichtlich

oder unbeabsichtigt erfolgt. Behinderung anderer Wettkampfteilnehmer

kann zur Disqualifikation führen.

Sommerbiathlon -26-

8.14 Schießbestimmungen

8.14.1 Einsatz des Gewehres

Das Gewehr wird vom Biathleten während des Laufs nicht mitgeführt,

sondern verbleibt in einem Gewehrständer auf dem Schießstand, wo es

vom Biathleten für jede Schießeinlage wieder entnommen wird. Dabei

nehmen die Biathleten selbst das Gewehr aus dem Gewehrständer,

wobei sie das Gewehr am Lauf nehmen und es zu der Schießbahn

tragen. Dabei muss der Gewehrlauf immer nach oben zeigen. Auf die

gleiche Art und Weise wird das Gewehr nach dem Schießen wieder in

den Gewehrständer zurückgebracht

8.14.2 Schießen

Die Biathleten schießen jeweils, nachdem sie die erforderlichen

Abschnitte der Wettkampfstrecke durchlaufen haben, mit Ausnahme

der letzten Teilstrecke, die im Ziel, oder in der Wechselzone endet.

8.14.2.1 Wahl der Schießbahn

Bei Einzel- und Sprintwettkämpfen können die Biathleten die

Schießbahn frei wählen. Bei Verfolgungswettkämpfen und

Sprintwettkämpfen mit Gruppenstart beziehen die Biathleten der

Reihe nach die freie Schießbahnen Nr. 1, 2, 3 usw., wobei sie immer

die niedrigste freie oder zugewiesene Schießbahn wählen. Bei

Verfolgungswettkämpfen beginnen sie nach jeder Runde wieder bei Nr.

1. Bei Staffelwettkämpfen ist die zu benutzende Schießbahn durch die

Startnummer der Staffel festgelegt.

8.14.2.2 Beim Massenstart beziehen die Biathleten beim ersten Schießen die

mit ihrer Startnummer identische Schießbahn. Bei den folgenden

Schießen wird wie im Verfolgungswettkampf verfahren.

8.14.3 Staffelwettkämpfe - Reservepatronen

Bei Staffelwettkämpfen muss jeder Biathlet zunächst 5 Schuß abgeben.

Für stehen gebliebene Wettkampfscheiben sind 3 Reservepatronen

(KK), bzw. 3 Reservemagazine mit je einer Diabolokugel oder drei

einzelne Reserve-Diabolokugeln (LG) bestimmt. Der Biathlet schießt so

lange bis alle 5 Scheiben getroffen oder alle 8 Schüsse abgeben sind.

Werden die Reservepatronen/-Diabolos/Magazine nach Abgabe der

ersten 5 Schuß benötigt, müssen alle 3 Reservepatronen/-

Diabolos/Magazine in die auf der Schießlinie bereitgestellten Schalen

gelegt werden. Die Reservepatronen/-Diabolos/Magazine sind einzeln

von Hand zu laden. Es ist erlaubt, die Reservepatronen/-

Diabolos/Magazine vor Beginn des Schießens in den Schalen oder auf

der Feuerlinie abzulegen.

8.14.4 Werden die Reservepatronen/-Diabolos/Magazine nicht benötigt,

müssen sie nicht in den bereitgestellten Schalen oder auf der Feuerlinie

abgelegt werden.

Sommerbiathlon -27-

8.14.5 Schießstellungen

8.14.5.1 Liegend

Das Gewehr darf nur die Hände, die Schulter und die Wange berühren.

Die Unterseite des Handgelenks des Arms, der das Gewehr stützt, muß

vom Boden deutlich abgehoben sein. Der andere Arm darf den Boden

ab Ellenbogen auf einer Länge von höchstens 10 cm berühren.

8.14.5.2 Stehend

Der Biathlet muß frei und ohne Unterstützung stehen. Nur die Hände,

die Schulter, die Wange und der an die Schulter angrenzende Teil der

Brust darf das Gewehr berühren. Der das Gewehr stützende Arm kann

gegen die Brust gehalten, oder auf der Hüfte aufgesetzt werden.

8.14.6 Verhalten auf der Schießbahn

Kein Teil des Körpers oder der Ausrüstung darf während des

Schießens über die 1,5 m roten, die Schießbahn begrenzenden

Markierungslinien bzw. deren Verlängerungen ragen.

8.14.7 Zubehör

8.14.7.1 Schießriemen

Die Benutzung eines Schießriemens ist sowohl im Stehend- als auch im

Liegendanschlag gestattet.

8.14.7.2 Magazine

Die für jede Schießeinlage beim Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- und

Massenstartwettkampf benötigten 5 Schuß Munition sowie die ersten

5 Patronen/Diabolokugeln für die jeweilige Schießeinlage des

Staffelwettkampfes dürfen mit Hilfe eines Magazins geladen werden.

Ein verlorengegangenes Magazin kann durch ein anderes Magazin

ersetzt werden. Die Magazine dürfen vorgeladen werden

8.14.7.2.1 Kleinkaliber

Patronen, die aus dem Magazin verloren gehen, oder sich als Versager

erweisen, dürfen nicht mit Hilfe eines Magazins geladen werden,

sondern sind einzeln zu laden.

8.14.7.2.2 Luftgewehr

Gehen Diabolokugeln aus dem Magazin verloren, so können die Kugeln

mit Hilfe eines Magazins, das mit einer (1) Diabolokugel gefüllt ist,

nachgeladen werden.

8.14.8 Sicherheitsbestimmungen

Das Schießen ist nur auf dem Schießstand während der offiziell

genehmigten Zeiträume gestattet. Es ist verboten, mit einem Gewehr

Bewegungen zu vollführen, die Personen gefährden könnten, oder von

anderen als Gefährdung angesehen werden können. Ist auf dem

Schießstand das Schießen freigegeben, ist es niemanden gestattet,

sich vor der Feuerlinie aufzuhalten.

Sommerbiathlon -28-

8.14.8.1 Laden und Entladen

Beim Laden und Entladen des Gewehres muss der Lauf immer auf die

Ziele gerichtet sein. Das Einführen des Magazins ist Teil des

Ladevorgangs.

8.14.8.2 Wechsel der Schießbahn oder Transport des Gewehres

Das entladene Gewehr wird am vorderen Laufende angefasst und mit

nach oben zeigender Laufmündung transportiert.

8.14.8.3 Sicherheitsüberprüfung am Schießstand nach dem Schießen

Nach jeder Schießeinlage ist das Gewehr zu entladen, d.h. in der

Patronenkammer/Kugelkammer oder im eingeführten Magazin darf sich

keine Patrone/Diabolokugel mehr befinden. Der Verschluss ist zu

öffnen.

8.14.8.3.1 Sicherheitsprüfung Kleinkalibergewehr

Es ist gestattet das leere Magazin im Gewehr zu belassen.

Das Patronenlager hat offen zu sein; d.h. der Verschluss befindet sich

in hinterster Stellung.

Beim Training und beim Anschießen muss der Biathlet nach dem

letzten Schießen am Schießstand eine Sicherheitsüberprüfung

durchführen. Dabei öffnet er mit nach oben oder auf die Scheiben

gerichtetem Gewehrlauf den Verschluss und entnimmt das eingeführte

Magazin.

8.14.8.3.2 Sicherheitsprüfung Luftgewehr

Bei allen Luftdruck -, Gasdruck -, oder Preßluftwaffen muss nach dem

letzten Schießen / nach jeder Schießeinlage (Training, Anschießen,

Wettkampf) das Magazin am Schießstand entnommen werden. Dabei

ist der Gewehrlauf auf die Scheiben oder nach oben zu richten.

8.14.8.3.2.1 Bei LG-Einzelladern muß der Verschluss geöffnet sein.

8.14.8.4 Gezielte Schüsse

Alle Schüsse müssen gezielt auf die Scheiben abgegeben werden.

8.15 Austausch von Gerät, Reparaturen, Hilfeleistungen

8.15.1 Beschädigtes Gewehr

Muss ein Gewehr repariert werden, kann dies ein Biathlet entweder

selbst tun, oder sich dabei von einem Wettkampffunktionär helfen

lassen. Kann das Gewehr nicht repariert werden, darf es gegen das

Reservegewehr der Staffel ausgetauscht werden. Der restliche

Wettkampf muß mit dem Reservegewehr durchgeführt werden.

8.15.2 Reservegewehr

Reservegewehre müssen bei der Ausrüstungskontrolle überprüft und

markiert und am dafür vorgesehenen Gewehrständer am Schießstand

vor Beginn des Wettkampfes durch die Staffel hinterlegt werden.

Sommerbiathlon -29-

8.15.3 Austausch des Gewehres

Der Biathlet zeigt durch Heben einer Hand an, dass sein Gewehr

ausgetauscht werden muß. Er zeigt auf sein Gewehr, ruft GEWEHR

und den Namen der Staffel/Verein.

Der Wettkampffunktionär holt daraufhin das Reservegewehr dieser

Staffel von dem dafür bestimmten Gewehrständer und bringt es dem

Biathleten.

8.15.4 Patronenversager, verlorene Patronen / Diabolokugeln

Patronenversager und verlorene Patronen/Diabolokugeln dürfen von

einem Biathleten ersetzt werden, sofern er Ersatzpatronen /

Diabolokugeln mit führt. Führt der Biathlet diese nicht selbst mit, kann

er von einem Wettkampffunktionär am Schießstand Ersatzpatronen /

Diabolokugeln erhalten, in dem er eine Hand hebt und

PATRONEN/KUGELN ruft, sowie den Namen der Staffel oder Vereins

ruft. Der darauf reagierende Wettkampffunktionär wird die

Ersatzmunition entweder von dem Ersatzgewehr der Staffel entnehmen

oder die Munition von einem sich im Trainerraum aufhaltenden

Mannschaftsbetreuer entgegennehmen und an den Biathleten

weitergeben.

8.15.4.1 Der Biathlet darf sich auf der Strecke Munition zureichen lassen

8.15.4 Zeitausgleich

Für das Reparieren oder Austauschen eines Gewehres oder für das

Entgegennehmen von Ersatzmunition wird kein Zeitausgleich gewährt.

8.16 Beschießen der Scheiben im Wettkampf

8.16.1 Beschießen der falschen Scheiben

Werden für einen Biathleten die falschen Scheiben aufgezogen –

Stehendscheiben für das Liegendschießen und umgekehrt – muss die

falsche Wettkampfscheibe gegen die richtige ausgetauscht werden.

Danach muss der Biathlet mit dem Schießen von vorne beginnen. Die

Jury legt ggf. einen Zeitausgleich fest.

8.16.2 Nicht funktionierende Scheiben

Funktioniert eine Wettkampfscheibe nicht, muss dem Biathleten eine

andere Scheibe zugewiesen werden. Die Jury legt für die verloren

gegangene Zeit einen Zeitausgleich fest.

8.16.3 Beschießen der fremden Scheibe

8.16.3.1 Wird auf eine Wettkampfscheibe auf die ein Biathlet gerade schießt,

von einem anderen Biathleten geschossen, so muss der inkorrekt

Schießende sofort gestoppt werden. Falls kein Ziel durch den inkorrekt

Schießenden getroffen wird, kann der Biathlet das Schießen fortsetzen.

Sollte ein Ziel getroffen worden sein, ist die Wettkampfscheibe sofort

neu aufzuziehen und der Biathlet setzt das Schießen fort.

Sommerbiathlon -30-

8.16.3.2 Bevor eine solche Scheibe erneut aufgezogen wird, müssen die auf der

Scheibe erfolgten Treffer und die Trefferlage aufgezeichnet werden.

8.16.3.3 Ereignet sich ein derartiger Fall bei einem Wettkampf so muss dem

Biathleten, der die fremde Scheibe beschossen hat, von einem

Wettkampffunktionär mitgeteilt werden wie viele Strafrunden er zu

laufen hat.

8.16.3.4 Schießt ein Biathlet auf eine Wettkampfscheibe, die nicht zu seiner

Schießbahn gehört, und kein anderer Biathlet schießt auf diese

Scheibe, kann der Biathlet das Schießen, ohne auf seinen Fehler

aufmerksam gemacht zu werden, fortsetzen, Jedoch zählen für den

Biathlet nur die Treffer, die er auf der richtigen Scheibe erzielt hat.

8.16.4 Eigene Fehler

Wählt ein Biathlet ein Ziel auf das bereits geschossen wurde und das

nicht neu aufgezogen ist, oder schießt er quer auf eine

Wettkampfscheibe außerhalb seiner Schießbahn, ist er dafür selbst

verantwortlich und erhält keinen Zeitausgleich.

8.16.5 Wertung des Schießens

Für alle Schießeinlagen bei den Wettkämpfen muss der Ausrichter ein

Auswertungssystem erstellen. Jeder bei einem Wettkampf abgefeuerte

Schuss muss von drei unabhängigen Personen oder Möglichkeiten

registriert werden.

8.17 Zieleinlauf, Wettkampfzeit, Ergebnisse

8.17.1 Zieleinlauf

Der Zieleinlauf ist der Zeitpunkt, an welchem die Wettkampfzeit eines

Biathleten, oder einer Staffel endet. Bei elektrischer Zeitnahme ist der

Zeitpunkt des Zieleinlaufs die Unterbrechung des Strahles des

elektrischen Auges über der Ziellinie durch den Biathleten. Bei

Handzeitnahme ist der Zeitpunkt des Zieleinlaufs, wenn der Biathlet die

Ziellinie mit einem Fuß überschreitet.

8.17.2 Wettkampfzeit

Die Wettkampfzeit ist die Zeit im Wettkampf nach der die Platzierung

eines Biathleten oder einer Staffel für die Ergebnisliste berechnet wird.

Diese Zeit schließt immer die von der Jury verhängten Strafen oder

zuerkannten Zeitausgleiche mit ein.

8.17.2.1 Einzel-, Sprint-, Verfolgungs-, Massen- und Gruppenstart

Bei diesen Wettkämpfen ist die Wettkampfzeit des Biathleten, die Zeit,

die zwischen Start und Zieleinlauf verstrichen.

8.17.2.1.1 Beim Verfolgungs- und Gruppenstart ist der erste Biathlet, der die

Ziellinie überquert – vorbehaltlich eventueller Strafen – der Sieger.

Dieser Zieleinlauf gilt ebenso für die Platzierung der nachfolgenden

Biathleten.

Sommerbiathlon -31-

8.17.2.2 Staffelwettkämpfe

Bei Staffelwettkämpfen ist die Wettkampfzeit eines Staffelmitgliedes die

Zeit zwischen dem Start und vollzogenen Wechsel bzw. die Zeit

zwischen dem Wechsel bis zum folgenden Wechsel oder dem Wechsel

bis zum Zieleinlauf. Die Gesamtzeit einer Staffel ist die Zeit, die

zwischen dem Start des ersten Staffelläufers und dem Zieleinlauf des

letzten Staffelläufers verstrichen ist. Die Zeit des einlaufenden

Staffelläufers endet mit Überschreitung der Zeitnahmelinie in der

Wechselzone und die Zeitnahme für das abgehende Staffelmitglied

erfolgt im gleichen Augenblick.

8.17.2.2.1 Die Platzierungen der Staffeln in den Ergebnislisten wird durch die

Reihenfolge des Zieleinlaufs des letzten Biathleten der Staffel bestimmt,

es sei denn, die Jury hätte Zeitstrafen verhängt oder Zeitausgleiche

gegeben.

8.17.2.3 Zeitgleichheit

Wenn zwei oder mehr Biathleten bei einem Wettkampf die gleiche

Wettkampfzeit erzielen, werden sie in den Ergebnislisten als zeitgleich

gewertet.

8.17.3 Zeitnahmesysteme

Die Wettkampfzeit muss mit Hilfe von elektrischen oder elektronischen

Meßeinheiten, unterstützt durch Handzeitnahme, genommen werden.

Die Handzeitnahme wird nur herangezogen, wenn die elektronischen

Systeme während des Wettkampfs ausfallen.

8.17.3.1 Die elektrisch, elektronisch und manuell genommenen Wettkampfzeit

ist auf 0,1 Sekunden zu registrieren.

8.17.4 Wettkampfergebnisse

Die Ergebnisse sind der Nachweis der Leistung einer Staffel oder eines

Biathleten in einem Wettkampf. Der Veranstalter hat die Aufgabe, die

Ergebnisse auf Papier festzuhalten und sie entsprechend zu verteilen

Vorläufige Ergebnisse und Endergebnisse müssen folgende

Informationen enthalten.

8.17.4.1 Allgemeine Informationen

Name Ort der Veranstaltung

Art, Zeit und Datum des Wettkampfes

Wettkampfstrecke

Namen der Jurymitglieder, ggf. des Technischen Delegierten

Unterschrift des Wettkampfleiters

Anzahl der gemeldeten Biathleten und der Biathleten die den

Wettkampf beendet haben

Anzahl der Biathleten die nicht an den Start gingen

Bemerkungen über verhängte Strafen

Sommerbiathlon -32-

8.17.4.2 Ranglisten

Platzierungen aller Starter

Startnummern

Name, Vorname

Verein, Verband

Strafen für Schießfehler je Schießeinlage

Laufzeiten bis auf eine zehntel Sekunde genau

Gesamtzeit und Zeit der Staffel

8.17.5 Ergebnisarten

8.17.5.1 Zwischenergebnisse

Diese Ergebnisse geben den Zwischenstand während des laufenden

Wettbewerbs wieder.

8.17.5.2 Vorläufige Ergebnisse

Vorläufige Ergebnisse sind die ersten offiziellen Ergebnisse des

Wettkampfes, die vom Veranstalter nach dem Zieleinlauf des letzten

Läufers erstellt werden. Vorläufige Ergebnisse gelten immer unter

Vorbehalt eines Protestes und sind im Zielbereich sowie im

Wettkampfbüro sobald wie möglich nach dem Zieleinlauf des letzten

Biathleten zu veröffentlichen und auszuhängen. Der Zeitpunkt der

Veröffentlichung des Vorläufigen Ergebnisses muss auf dieser

Ergebnisliste eingetragen sein.

8.18.5.2.1 Der Aushang der vorläufigen Ergebnisse muss allgemein

bekanntgegeben werden.

8.17.5.3 Endergebnisse

Die Endergebnisse sind die unwiderruflich offiziellen Ergebnisse eines

Wettkampfes, sie sind sofort nach Ablauf der Protestzeit oder nachdem

die Jury über einen eingegangen Protest entschieden hat, zu

veröffentlichen.

8.18 Proteste

Proteste müssen schriftlich beim Wettkampfleiter oder der Jury

eingereicht werden. Gleichzeitig ist eine Protestgebühr, die in der

Ausschreibung des Wettkampfes festgelegt ist, zu hinterlegen. Wird

dem Protest stattgegeben, wird der Betrag zurückerstattet. Wird der

Protest verworfen, verfällt der Betrag zu Gunsten des Ausrichters.

Weiterführende Regelungen siehe SpO 0.13, ff.

8.18.1 Proteste und Einsprüche während und nach Wettkämpfen

8.18.1.1 Proteste, die Regelverstöße durch Biathleten und Betreuer,

Wettkampfbedingungen und von Funktionären begangener Fehler

betreffen, sind sofort nach dem jeweiligen Vorkommnis einzureichen.

8.18.1.2 Einwendungen gegen die Wertung der vorläufigen Ergebnisse sind als

Einsprüche (Proteste) zu behandeln. Sie müssen spätestens 15

Minuten nach Bekanntgabe aller Ergebnisse eines Wettbewerbs

erfolgen.

Sommerbiathlon -33-

8.19 Disziplinarbestimmungen

Biathleten und Staffeln werden bei einem Verstoß gegen die Regeln auf

Grund von unkorrektem, unfairem Verhalten oder Verstößen gegen die

Sicherheitsbestimmungen während des Trainings oder des

Wettkampfes mit Strafen belegt. Strafen können nur von der Jury

verhängt werden.

8.19.1 Warnung

Ein Biathlet, Betreuer, Mannschaftsoffizieller wird bei einer

Regelverletzung, für die keine andere Disziplinarmaßnahme festgelegt

ist, mit einer Warnung bestraft.

8.19.2 Zeitstrafen

8.19.2.1 1 Minute Zeitstrafe

Mit einer Minute Zeitstrafe wird belegt:

??wer einen zum Überholen ansetzenden Biathleten beim Überholen

behindert,

??wer beim Staffelwettkampf die drei Reservepatronen nicht vor

Beginn des Verschießens einer dieser Patronen in dem hierfür

vorgesehenen Behälter oder auf der Feuerline ablegt.

8.19.2.2 2-Minuten Zeitstrafe

Eine Zeitstrafe von zwei Minuten wird gegen Biathleten oder Staffeln

verhängt für:

??jede nicht gelaufenen Strafrunde, die aufgrund von Schießfehlern

unmittelbar nach jedem Liegend- und Stehendschießen zu laufen

ist,

??jeden nicht abgefeuerten Schuss, bei dem der Biathlet das Laufen

im Einzel,- Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstart wieder aufnimmt,

bevor er alle fünf Schuss abgefeuert hat, bzw. alle acht Schuss

beim Staffelwettkampf und dabei nicht alle Ziele getroffen hat.

Sommerbiathlon -34-

8.19.2.3 Disqualifikation

Ein Biathlet oder eine Staffel wird bei folgenden Verstößen

disqualifiziert:

??Annahme von nicht gestatteten Hilfeleistungen

??Umgehen der Startkontrolle(n)

??Teilnahme am Wettkampf mit nicht gemäß den Regeln markiertem

Gewehr,

??Unzulässige Veränderung am Gewehr nach erfolgter Kontrolle und

Markierung bei der Startkontrolle,

??Teilnahme an einem Wettkampf mit einer laut Startliste nicht

zugewiesenen Startnummer

??Abweichen vom markierten Streckenverlauf oder Laufen einer

falschen Strecke, wodurch ein Zeitvorteil für sich oder der eigenen

Staffel entsteht oder Laufen von Streckenschleifen in falscher

Reihenfolge oder falscher Richtung,

??Nichttragen des Gewehrs mit nach oben zeigendem Lauf,

??Behinderung eines anderen Biathleten auf der Strecke oder auf

dem Schießstand durch eine ernsthafte Störung,

??Abgabe von mehr als fünf (5) Schuss bei einer Schießeinlage im

Einzel-, Sprint-, Verfolgungs- oder Massenstartwettkampf oder von

mehr als acht (8) Schuß im Staffelwettkampf,

??Verharren in einer falschen Schießhaltung und Schießstellung,

nachdem ermahnt wurde,

??Verwendung eines zweiten Magazins, statt verlorene oder

Ersatzmunition für nicht funktionierende Patronen oder

Reservemunition im Staffelwettkampf einzeln zu laden,

??Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen beim Schießen oder

ernsthafter Verstoß gegen andere Sicherheitsbestimmungen,

??Nichtbefolgen der für den Wettkampf festgelegten Reihenfolge des

Schießens.

81_SoBi_99

02.06.2000

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